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Smart Technologie für Unternehmen:
Automatisierung des Architekturbüros Steinke + Zils

Den Eigentümern des Architekturbüros Steinke + Zils war es wichtig in den neuen Räumlichkeiten so wenig wie möglich selbst steuern zu müssen. Von der Beschattung über die Beleuchtung bis zur Alarmanlage sollte alles automatisiert ablaufen.

Finanzielle Förderungen für Ihr Smart Home:

Hier finden Sie einen Link zu dem aktuellen Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezüglich der Förderfähigkeit Ihrer Kosten bei Heizen mit erneuerbaren Energien, die sich auch auf ein Smart Home beziehen.

Voraussetzung:
Es wurde ein, wie auf Seite 3 des Programmes geschilderter, Wärmeerzeuger angeschafft. Dieser kann ebenfalls gefördert werden.

Auf Seite 6 finden Sie unter Punkt 5 die Gebäudeautomationstechnik.

KFW (Sanierung):

430 –> Was wird gefördert –> Einzelmaßnahmen –> Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage = Einzelraumregelungen

455-B –> Was wird gefördert –> Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung –> Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag = Motorschloss Haustür, NFC; Intercom, Rollläden, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik, Not-, Ruf- und unterstützung

455-E –> Was wird gefördert –> Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion = Alarmfunktion

In beiden Fällen empfiehlt es sich bei der jeweiligen Zuständigkeitsstelle anzurufen, um sich auch über Kombinationen und weitere Fördermaßnahmen beraten zu lassen. Wir haben stets nur positives Feedback über diese telefonische Auskunft erhalten.

Förderung Wallbox

Das Land NRW fördert den Kauf und die Montage von stationären (fest mit dem Stromnetz verbundene) Wallboxen (Ladestationen) für E-Fahrzeuge.
Dazu gehören unter anderem:

  • Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik,
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung
  • Anfahrschutz, Beleuchtung
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss und Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.

Voraussetzungen:

  • Stromherkunft:
    • Liefervertrag über Grünstrom
    • Eigenerzeugung (eigene Photovoltaik-Anlage min. 2kWp)
  • Mindest Ausstattung:
    • Typ-2 Steckdose oder Typ-2 Ladekabel
  • Bei Gleichstrom-Ladestationen:
    • Gleichstrom-Ladestecker

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“ Seite 5 Punkt 6.2

NRW-FÖRDERUNG (EMISSIONSARME MOBILITÄT)

Stand 08/2020 Alle Angaben ohne Gewähr

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